Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Vertragsgrundlage
Der Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Auftrags-, Verkaufs- und Lieferbedingungen zustande.
Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unserem Hause.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich anerkannt.
§ 2 Angebot – Preise / Änderungen und Vertragsabschluss
Unsere telefonischen, gefaxten oder schriftlichen Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefermöglichkeiten sowie Terminzusagen freibleibend und unverbindlich.
Die Preise sind grundsätzlich Nettopreise ab Lager Scharfenstein zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Verpackungen, Transport, Versicherungen o. ä. werden stets gesondert in Rechnung gestellt.
Individuell erarbeitete Angebote behalten, wenn nicht anders angegeben, 30 Tage ihre Gültigkeit.
Die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise behalten nur dann ihre Gültigkeit, wenn die Lieferung bzw. Leistung innerhalb der nächsten 6 Monate erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form von Farbe, Form und / oder Stärke / Gewichten bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
Fälle höherer Gewalt, Störungen oder Einschränkungen in unserem Betrieb oder im Betrieb unseres Lieferanten, ungenügende Zufuhr von Strom, Roh- und Brennstoffen sowie ungenügende Versandmöglichkeiten in unserem Betrieb oder im Betrieb unseres Lieferanten entbinden uns für deren Dauer ohne Schadensersatzpflicht von der Lieferung.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Bei Kleinstauftragsmengen unter 50,00 EUR berechnen wir grundsätzlich einen Mindermengenaufschlag von 15,00 EUR. Des weiteren belasten wir eine Kostenpauschale von 10,00 EUR pro Fahrt oder Frachtkosten nach getroffener vorheriger Vereinbarung.
Bei Bestellungen und Lieferungen innerhalb 24 Stunden erheben wir einen Expresszuschlag von 20,00 EUR.
§ 3 Lieferzeiten – Lieferverzug
Liefertermine und – fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich fixiert wurden. Der Käufer hat erst nach Ablauf von 10 Tagen nach einem vereinbarten Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung im Sinne des § 326 BGB zu bestimmen.
Verspätete Lieferungen verpflichten nicht ausdrücklich zum Schadenersatz (§ 326 BGB).
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt.
§ 4 Versand – Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware unser Lager verlässt, bei Einschaltung Dritter für den Transport mit der Übergabe der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Aufführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht schon vor diesem Termin auf den Kunden über, wenn er trotz Versandbereitschaft auf Wunsch des Käufers verzögert wird.
Auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers kann die Lieferung der Ware versichert werden. Der Käufer hat die Lieferanschrift rechtzeitig und vollständig schriftlich anzugeben.
§ 5 Eigentumsübergang
Das Eigentum an den gelieferten Waren und sonstigen Leistungen geht erst dann auf den Käufer über, wenn sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer erfüllt sind. Der Käufer ist verpflichtet bei Zugriffen von Dritten (Pfändung, Zurückbehaltungsrecht o. ä.)
auf den Umstand hinzuweisen, dass ein Eigentumsvorbehalt des Verkäufers vorliegt.
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers die Vorbehaltsware oder sonstigen Leistungen auf seine Kosten zurückzunehmen. Dies gilt laut § 13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag.
§ 6 Gewährleistung – Haftung
Auskünfte und Beratung über anwendungstechnische Fragen etc. erfolgen stets unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Dem Käufer überlassene Muster sind hinsichtlich ihrer Beschaffenheiten unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer gibt schriftlich eine Garantie hierfür. Sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde, übernimmt der Verkäufer keine Haftung dafür, dass sich die Ware zu einem bestimmten Verwendungszweck eignet.
Soweit die gelieferte Ware Mängel im Sinne von § 459 BGB aufweist, leistet der Verkäufer Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Soweit allerdings die dritte Nachbesserung fehlschlägt, stehen dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu.
Offensichtliche Mängel hat der Käufer sofort spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Die Haftung des Verkäufers ist für den Fall der einfachen oder leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen, die den Käufer gegen das Risiko von Mängelfolgeschäden absichern soll.
§ 7 Zusätzliche Bedingungen für Lohnaufträge
Liefert der Auftraggeber Material zur Bearbeitung an, so haftet er für alle Schäden, die der „Brandes Technik GmbH“ als Auftragnehmer durch die noch im Material enthaltenen Fremdkörper oder Fremdmasse entstehen.
Darüber hinaus haftet die Brandes Technik GmbH nicht für Schäden und fehlende Funktionalität des Materials.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, sind Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum abzgl. 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Ein Skontoabzug entfällt, wenn ältere Posten offen stehen oder nicht durch Wechsel gedeckt sind. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, unbare Zahlungsmittel entgegenzunehmen.
Tut er dies doch, erfolgt die Annahme stets nur zahlungshalber.
Ausschließlich der Verkäufer ist berechtigt, Zahlungsbestimmungen hinsichtlich älterer Verbindlichkeiten des Käufers vorzunehmen. Eventuell anders lautende Bestimmungen des Käufers sind ungültig.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, Mahngebühren und Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu erheben. Werden uns die Kreditwürdigkeit gefährdende Umstände bekannt, wird jede Stundung für alte Forderungen aus schwebenden Geschäften sofort hinfällig. Wir können unsere Leistungen zurückbehalten.
§ 9 Erfüllungsort – Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Scharfenstein. Alleiniger Gerichtsstand für alle Klagen, die unmittelbar oder auch mittelbar aus dem Liefer- oder Vertragsverhältnis hergeleitet werden, ist Chemnitz. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
§ 10 Teilnichtigkeit
Die eventuelle Nichtigkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen nicht.
§ 11 Datenschutz
Kundendaten werden in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen von Abrechnungs- und Auswertungsverfahren unter Beachtung des BDSG verarbeitet.



